Am heutigen Samstag haben auch in Wolfsburg die Baumärkte wieder eröffnet. In der niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020 ist in § 3 Ziff. 7 g geregelt, dass der Verkauf in Bau- und Gartenmärkten gestattet ist. Gleichzeitig regelt § 9 S.1 : „Auf Wochenmärkten sind nur Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt.“

Dies bedeutet, dass Pflanzen und Blumen, Waren, die traditionell auf den Wochenmärkten angeboten werden, dort nicht verkauft werden dürfen.

Dies ist ein Ungleichbehandlung der Marktbeschicker gegenüber den Baumarkt-Konzernen und großen Gartenmärkten, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Denn eine Ansammlung von mehreren Menschen, die natürlich weitestgehend zu vermeiden ist, kann es im Baumarkt oder Gartencenter ebenso geben wie auf dem Wochenmarkt. Damit wird den Gartencentern und Baumärkten – gerade zu Ostern – ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil verschafft.

Anne Zimmermann, Kreisvorsitzende DIE LINKE. Wolfsburg, dazu: „Es handelt sich hier offensichtlich um eine Fehlentscheidung. Die hier vorgenommene Benachteiligung der Wochenmärkte muss sofort aufgehoben werden. Es kann nicht sein, dass eine Ausnahmesituation dafür genutzt wird große Konzerne derart zu bevorteilen.“

Kreisvorsitzender Ilario Ricci dazu. „In Zeiten wo kleine und Mittelständische Unternehmen geschützt werden sollen, bewirkt diese Regelung genau das Gegenteil und ist daher völlig unverständlich. In diesen Tagen ist viel von Solidarität zu hören und zu lesen, deshalb mein Appell: Unterstützt lokale Händler!“