Ratsherr Bastian Zimmermann und der Kreisverband Die Linke Wolfsburg begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von dieser Woche, wonach Sanktionen des Regelsatzes um 60% und mehr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dass Sanktionen nun nicht mehr über volle 3 Monate durchgesetzt werden dürfen, sollte der Betroffene seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, ist seiner Meinung nach ebenfalls richtig.

„Jedoch stellt sich die Frage der grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit überhaupt verhängter Kürzungen“, so Zimmermann.

„Zwang darf immer nur das letzte Mittel der Wahl sein und erst dann zum Einsatz kommen, wenn im Vorfeld sämtliche Maßnahmen ergriffen wurden, um die betroffenen ALG II Empfänger*innen zur Mitwirkung zu motivieren“.

Hierzu sind nach seiner Ansicht vor allem individuell zugeschnittene Unterstützungs- und auch Kommunikationsangebote nötig. 

Empfänger*innen von ALG II seien nach Zimmermann keine homogene Personengruppe, auf welche allgemeingültige Verfahrensweisen zur erfolgreichen Eingliederung anzuwenden sind. Es sind Bürger*innen, die aus verschiedensten Gründen in eine Notlage gerieten und demnach unterschiedliche Arten der Unterstützung brauchen. Sanktionen erreichen keine tatsächliche Motivation oder gar aufrichtige Kooperation. „Sie machen den Betroffenen Angst und bringen sie in handfeste Existenznot. Ich bin, wie viele Experten, absolut nicht der Meinung, dass einem diese Art Angst Flügel wachsen lässt. Sie raubt den Atem und macht für viele eine ohnehin sehr belastende Situation unerträglich.“