In §13 der GO-Rat, Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse, wird klarstellend eingefügt:
(x) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse führt im Auftrag der Oberbürgermeisterin
oder des Oberbürgermeisters eine Angehörige oder ein Angehöriger der Verwaltung. Sie sind durch
den Ausschussvorsitz, die zuständige Dezernentin oder den zuständigen Dezernenten und die
Protokollführerin oder den Protokollführer zu unterzeichnen. Die Protokolle sind von den
Ausschüssen grundsätzlich zu Beginn ihrer nächsten Sitzung zu genehmigen.
Eingefügt wird ein Absatz (x+1):
 
(x+1) Die Protokollentwürfe sind spätestens am Freitag vor der terminierten Ratssitzung den
Abgeordneten in digitaler Form mit dem Vermerk – noch nicht genehmigt – zur Verfügung zu
stellen. Aus den Protokollen soll der wesentliche Beratungsverlauf ersichtlich sein.
 
Begründung:
 
Das bisherige Verfahren zur Veröffentlichung der Protokolle über die Ausschussberatungen erst zur
nächsten Sitzung des Fachausschusses schränkt die Rechte von fraktionslosen Abgeordneten
unzulässig ein.
 
Mangels Berichterstattung in einer Fraktion oder Gruppe können sie zur Schlussabstimmung über
Sachanträge im Rat der Stadt nicht auf den öffentlichen Beratungsgang reagieren, wenn ihnen nicht
zeitnah vor der Abstimmung im Rat Protokollentwürfe zur Verfügung gestellt werden.
Diese Diskriminierung fraktionsloser Ratsmitglieder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Im Gegenteil: Es wird der Wähler:innen-Wille missachtet, in dem der Zusammenschluss zu
Fraktionen oder Gruppen faktisch honoriert wird, weil nur die interne Berichterstattung dort über
den Beratungsgang den gemeinwohlorientierten Meinungsbildungsprozess befördert.
Dieses Defizit ist durch frühzeitigere Veröffentlichung noch nicht genehmigter Protokoll-Entwürfe
vor der den Beratungsgang abschließenden Abstimmung im Stadtrat zu beheben.
Alle Abgeordneten haben gleiche Rechte und Pflichten – und sie müssen diese unabhängig von der
Frage, ob sie fraktionslos die Stadtentwicklung mitgestalten oder im Team einer Fraktion oder
Gruppe, frei ausüben können. Wer letztendlich nur seinem Gewissen und der Orientierung am
Gemeinwohl unterworfen ist, braucht dazu die rechtzeitige Information durch Protokoll-Entwürfe
aus den Fachausschüssen vor der jeweils erfolgenden Schlussabstimmung im Rat der Stadt. Dabei
ist insbesondere zu berücksichtigen, dass fraktionslose Ratsmitglieder nicht die Möglichkeit haben,
alle Fachausschussberatungen vor der Schlussabstimmung im Rat der Stadt zu zuhören
Das bisherige Berichterstatter:innenwesen zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes im
Rat war nicht geeignet, das bisherige Fehlen von Protokollentwürfen (vorläufige Protokollierung
des Beratungsverlaufs) zu beheben.