Die Bundesministerien des Inneren und für Justiz haben am 8. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt, dass in weiten Teilen das diskriminierende und verfassungswidrige Transsexuellengesetz ersetzen soll. Eine Änderung ist zwar dringend geboten, jedoch würde die vorgesehene Gesetzesänderung für Betroffene zu einer weiteren Verschlechterung ihrer Lebenssituation führen. An der diskriminierenden und stigmatisierenden Praxis soll nichts Wesentliches geändert werden. Dass den Interessensverbänden von Betroffenen lediglich eine 48 Stundenfrist gegeben wurde, um sich zu dem Gesetzesentwurf zu äußern, zeigt deutlich, wie wenig unsere Bundesregierung diese Menschen in ihrer Würde achtet. Menschen denen bei der Geburt irrtümlich ein fehlerhafter Geschlechtseintrag zugewiesen wurde, müssen auch künftig ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, sofern sie nicht anatomische Besonderheiten nachweisen können. Die menschenunwürdige Befragung, bei der die Betroffenen gegenüber dem Gericht ihr Sexualleben offenlegen müssen, bleibt bestehen. Diese erniedrigende Praxis hat nun lediglich einen anderen Namen. Zusätzlich sieht der Gesetzesentwurf künftig vor, dass die Ehepartner ebenfalls zu einer gerichtlichen Anhörung vorgeladen werden. Nicht nur das hierbei Menschen in ihrer freien Entfaltung und Menschenwürde vom Staat bevormundet werden, außerdem ist vorgesehen, den Betroffenen eine drei jährige Sperrfrist aufzubürden, sofern der Richter dem Antrag nicht stattgibt. Für Betroffene wären dies drei weitere Jahre in denen diese in weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden, da sie weder einen Arbeits- oder Mietvertag unter ihren Namen abschließen können und ihnen mitunter bei der Post die Paketannahme verweigert wird. Eine derartige Ausgrenzung ist nicht hinnehmbar, da mit solch einer Sperrfrist den Betroffenen eine so enorme Belastung auferlegt wird, in einer Lebenssituation, die ohnehin schon schwierig genug ist, dass einige aus Verzweiflung bei diesem Unrecht einen Suizid in Erwägung ziehen könnten. Mit diesem Gesetzesentwurf hat der Staat in seiner Fürsorgepflicht versagt. Dies sind nur einige der Menschenrechtsverletzungen die der Referentenentwurf vorsieht, auf alle Missstände einzugehen würde hier den Rahmen sprengen. Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten sind nicht hinnehmbar, daher lehnen wir den geplanten Gesetzesentwurf ab und fordern ein Gesetz, dass unseren Grund- und Menschenrechten entspricht, sowie die Würde aller Menschen achtet. Von Jessica Gerhardt, Mitglied bei DIE LINKE Wolfsburg.

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