Die Stadtverwaltung will ihn zu den Ausschussberatungen vorlegen. Sie betont, das Verfahren sei rechtlich korrekt.
Wolfsburg. Wegen der angespannten Finanzsituation seien zirka 200 Stellen in der Stadtverwaltung unbesetzt, teilte Oberbürgermeister Klaus Mohrs vor Weihnachten dem Rat mit. Wo genau, erfuhren die Fraktionen bei der Einbringung des Haushaltes noch nicht. Daran nimmt die Fraktion Linke/Piraten Anstoß. Der Fraktionssprecher Bastian Zimmermann moniert, dass der Haushaltsentwurf keinen Stellenplan enthält. Aus Sicht der Fraktion schreibt die Niedersächsische Kommunalverfassung dies vor. Zimmermann hält das Fehlen auch deshalb für misslich, weil ohne Übersicht, in welchem Geschäftsbereich welche Personalkapazitäten vorhanden sein werden, Haushaltsanträge und die Diskussion darüber schwierig seien. Er kritisiert zudem, dass der OB einen für die Bevölkerung spürbaren Personalabbau angekündigt habe, aber offen geblieben sei, in welchen Bereichen Personal abgebaut werden soll. Die Stadt Wolfsburg fühlt sich im Recht. „In der Vorlage zur Haushaltsplaneinbringung wurde darauf verwiesen, dass zum Stellenplan 2019 noch letzte Abstimmungen nötig seien. Der Stellenplan sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen werden demnach rechtzeitig zu den Ausschussberatungen eingebracht“, betont Pressesprecher Ralf Schmidt in einer Stellungnahme. Grundlage für den Stellenplan 2019 sei der aus dem Vorjahr. Veränderungen, so Schmidt, würden im Ausschuss für Finanzen, Controlling und Haushaltskonsolidierung (AFCH) in drei Lesungen beraten. Außerdem in den Fachausschüssen. „In den verschiedenen Lesungen besteht die Möglichkeit, ausführlich auf Fragen der Politik einzugehen. Der Personaldezernent und Oberbürgermeister Klaus Mohrs wird ebenfalls an den Beratungen im AFCH und zum Teil auch in den Fachausschüssen teilnehmen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Pünktlich zur abschließenden Haushaltsdebatte im Rat soll der Haushalt den um das Ergebnis der vorigen Beratungen aktualisierten Stellenplan enthalten. „Dieses Einbringungs- und Beratungsverfahren ist rechtlich korrekt und wird bei der Stadt Wolfsburg seit über zehn Jahren angewendet“, so Schmidt. „Sollte es den politischen Wunsch für eine Änderung des bestehenden Verfahrens geben, wird die Stadtverwaltung entsprechende Anpassungen vornehmen.“ Aus der Wolfsburger Nachrichten, 4. Januar 2019

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